Faktoren für die Einteilung in Pflegegrade
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Mobilität
Der Faktor Mobilität geht zu 10% in die Bewertung für den Pflegegrad mit ein. Dabei wird überprüft, ob der Patient sich noch selbstständig fortbewegen kann oder Hilfsmittel benötigt. Außerdem wir darauf geachtet, ob er sich in der Liegeposition selbst lagern kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hierbei begutachtet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), inwieweit sich der Patient orientieren kann – sowohl zeitlich als auch räumlich. Es stellt sich auch die Frage, ob der Patient noch Angehörige und Familienmitglieder erkennt.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Zusammen mit den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zählt dieses Modul 15%.
Es gilt herauszustellen, ob der Patient nächtliche Unruhezustände hat und ob er sich in irgendeiner Weise selbst verletzt oder verletzen würde.
Selbstversorgung
Das Modul „Selbstversorgung“ nimmt mit 40% den wichtigsten Teil zur Ermittlung des Pflegegrads ein.
In diesem Modul wird geprüft, inwieweit sich der Patient noch selbst waschen, frisieren, etc. kann. Zudem geht es hierbei natürlich auch um die Ernährung. Also ob der Patient sich Essen zubereiten und zu sich nehmen kann.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Zu 20% spielt es für den Pflegegrad eine Rolle, wie der Patient mit etwaigen Krankheiten bzw. Therapien umgeht. Seine Fähigkeiten zur Einhaltung von Therapieplänen, Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Wundversorgung werden beurteilt.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dieser Faktor geht zu 15% mit in die Bewertung ein. Es wird beurteilt, inwiefern der Patient noch in der Lage ist, seinen Tagesablauf zu gestalten und sich an überraschende Veränderungen anzupassen.
Dazu zählt auch die Pflege von sozialen Kontakten.
Faktoren für die Einteilung in Pflegegrade
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Mobilität
Der Faktor Mobilität geht zu 10% in die Bewertung für den Pflegegrad mit ein. Dabei wird überprüft, ob der Patient sich noch selbstständig fortbewegen kann oder Hilfsmittel benötigt. Außerdem wir darauf geachtet, ob er sich in der Liegeposition selbst lagern kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hierbei begutachtet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), inwieweit sich der Patient orientieren kann – sowohl zeitlich als auch räumlich. Es stellt sich auch die Frage, ob der Patient noch Angehörige und Familienmitglieder erkennt.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Zusammen mit den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten zählt dieses Modul 15%.
Es gilt herauszustellen, ob der Patient nächtliche Unruhezustände hat und ob er sich in irgendeiner Weise selbst verletzt oder verletzen würde.
Selbstversorgung
Das Modul „Selbstversorgung“ nimmt mit 40% den wichtigsten Teil zur Ermittlung des Pflegegrads ein.
In diesem Modul wird geprüft, inwieweit sich der Patient noch selbst waschen, frisieren, etc. kann. Zudem geht es hierbei natürlich auch um die Ernährung. Also ob der Patient sich Essen zubereiten und zu sich nehmen kann.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Zu 20% spielt es für den Pflegegrad eine Rolle, wie der Patient mit etwaigen Krankheiten bzw. Therapien umgeht. Seine Fähigkeiten zur Einhaltung von Therapieplänen, Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Wundversorgung werden beurteilt.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Dieser Faktor geht zu 15% mit in die Bewertung ein. Es wird beurteilt, inwiefern der Patient noch in der Lage ist, seinen Tagesablauf zu gestalten und sich an überraschende Veränderungen anzupassen.
Dazu zählt auch die Pflege von sozialen Kontakten.